Informationen zum Jugendschutz

 

Was darf ich und was brauche ich?

 

Unter 8 Jahren
Eintritt nur zu kindgerechten Veranstaltungen in Begleitung einer/s Erziehungsberechtigten.

 

8 bis 13 Jahre
Zutritt nur mit einer Erteilung der Erziehungsbeauftragung an eine begleitende, mindestens 18-jährige Person.

 

14 bis 15 Jahre
Zutritt nur mit Einverständniserklärung der Eltern sowie einer Kopie des Personalausweises eines Elternteils. Der/die Jugendliche muss bis zum Einlass begleitet werden und nach der Veranstaltung (spätestens 22.00 Uhr) dort wieder abgeholt werden.

 

16 bis 17 Jahre
Zutritt nur bis 24 Uhr.

 

18 Jahre und älter
Keine Einschränkungen.