Informationen zum Jugendschutz 🔞

Was darf ich und was brauche ich?

 

Unter 8 Jahren

Eintritt nur zu kindgerechten Veranstaltungen in Begleitung einer/s Erziehungsberechtigten.

8 bis 13 Jahre

Zutritt nur mit einer Erteilung der Erziehungsbeauftragung an eine begleitende, mindestens 18-jährige Person.

14 bis 15 Jahre

Zutritt nur mit Einverständniserklärung der Eltern sowie einer Kopie des Personalausweises eines Elternteils. Der/die Jugendliche muss bis zum Einlass begleitet werden und nach der Veranstaltung (spätestens 22.00 Uhr) dort wieder abgeholt werden.

16 bis 17 Jahre

Zutritt nur bis 24 Uhr.

18 Jahre und älter

Keine Einschränkungen.